Leider ist es unangenehmerweise nötig geworden, auch diesen Punkt aufzunehmen, da in diesem Jahr in der Hochsaison kurz vor dem Termin ein Storno aufgrund
Hochzeitsabsage bei mir einging.
Bitte bedenken Sie, dass ich ab dem Zeitpunkt Ihrer Buchung jede weitere Anfrage für diesen Termin ablehne, was oft nicht wenige sind. Es ist natürlich daher dann
mehr als unschön und ärgerlich für mich, wenn ich am Ende aufgrund einer Absage komplett ohne Engagement an diesem Tag dastehe.
Deshalb nun hierzu folgende Regelung:
Ausfall-Ersatz bei Terminstornierung
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ab verbindlicher Buchung bis 90 Tage vor dem Termin: 50,- EUR
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ab 89 Tage vor dem Termin: 50% der vereinbarten Gage
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ab 30 Tage vor dem Termin: 80% der vereinbarten Gage
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Absage am Tag des Termins: 100% der vereinbarten Gage.
Wichtig: Diese Gebühr berechne ich nur dann, wenn ich für diesen Tag absolut keinen Ersatz-Termin mehr erhalte!
Sollte mir das Brautpaar einen (vergleichbaren) Ersatz-Auftrag für diesen Tag vermitteln können, oder ich bis zu dem Tag anderweitig noch eine Buchung erhalten,
erlasse ich die Stornogebühr gerne. Sie erhalten hierzu dann auch 100% zuverlässig und ehrlich eine Mittilung von mir, da es mir hier nicht um ein "Zusatzeinkommen" sondern nur um einen
Ausfall-Ersatz geht, falls eben kein Termin an dem Tag dann mehr eingehen sollte.
Ich denke das ist eine faire Regelung. ;)