• Technische Voraussetzungen / Organisatorisches bei Trauungen
    • Auftrittsort sollte bitte mindestens 60 - 45 Minuten vor Beginn
      zum Aufbau und Soundcheck zugänglich sein
      (bei Auftritten im Standesamt notfalls Ausnahmen möglich, wie z. B. in Schloss Philippsruhe
      und ähnlich stark frequentierte Trauungsorte; hierfür gibt es ein "Notfallprogramm"... ;))
    • vor Ort wird benötigt: normale Steckdose (mind. 45 Minuten vor Beginn eingeschaltet!)

    • bei Trauungen im Freien muss bei unsicheren Wetterverhältnissen gewährleistet sein, dass die Technik überdacht stehen kann (Regen- oder auch Sonnenschutz bei starker Sonneneinstrahlung)

    • ggf. teilen Sie mir bitte mit, ob spezielle Wünsche zu meiner Platzierung bestehen (ob Sie mich während der Darbietung sehen möchten oder der Gesang lieber aus "dem Hintergrund" erklingen soll). In der Regel stelle ich mich ansonsten dort auf, wo ich am "unauffälligsten" bin, d. h. in Kirchen auf der Empore oder ansonsten, wenn möglich, seitlich im Kirchenschiff oder im Hintergrund, immer den örtlichen Gegebenheiten angepasst, damit ein schönes "Gesamtbild" und eine gute Akustik entsteht. ;)

    • Songauswahl:
      Bei Liedern aus meinem Repertoire benötige ich Ihre finale Auswahl bis spätestens 2 Wochen vor der Trauung.

      Lieder, die ich erst einstudieren muss, teilen Sie mir bitte möglichst zeitnah, bis spätestens 5 Wochen vor der Trauung mit, dass genug Zeit zur Einarbeitung und Vorbereitung des Instrumentals bleibt. :)

  • Termin-Storno

    Leider ist es nötig geworden, auch diesen Punkt  aufzunehmen.

    Bitte bedenken Sie, dass ich ab dem Zeitpunkt Ihrer Buchung jede weitere Anfrage für diesen Termin ablehne, was oft nicht wenige sind. Es ist natürlich dann mehr als unschön für mich, wenn ich am Ende aufgrund einer kurzfristigen Absage ohne Engagement an diesem Tag dastehe.

    Deshalb nun hierzu folgende Regelung:

    Ausfall-Ersatz bei Terminstornierung
    • ab 14 Tage nach verbindlicher Buchung
      bis 90 Tage vor dem Termin: 50,- EUR
    • ab 89 Tage vor dem Termin: 50% der vereinbarten Gage
    • ab 30 Tage vor dem Termin: 80% der vereinbarten Gage
    • Absage am Tag des Termins: 100% der vereinbarten Gage.

    Wichtig
    : Diese Gebühr berechne ich nur dann, wenn ich für diesen Tag absolut keinen Ersatz-Termin mehr erhalte!


    Sollte mir das Brautpaar einen (vergleichbaren) Ersatz-Auftrag für diesen Tag vermitteln können, oder ich bis zu dem Tag selbst anderweitig noch eine Buchung erhalten, erlasse ich die Stornogebühr. Sie erhalten hierzu dann auch 100% zuverlässig und ehrlich eine Mitteilung von mir, da es mir hier nicht um ein "Zusatzeinkommen" sondern nur um einen Ausfall-Ersatz geht, falls eben kein Termin an dem Tag dann mehr eingehen sollte.

    Ich denke das ist eine faire Regelung. ;)