Auch hier gilt: Bitte die musikalische Gestaltung vorher mit dem Standesbeamten/Zelebranten absprechen. Besonders bei stark frequentierten Standesämtern wie z. B. Schloss Philippsruhe, wird die Zeit pro Trauung leider oft sehr knapp geplant, weshalb Gesangseinlagen dort manchmal nur eingeschränkt (weniger Songs) möglich sind.
Was die Auswahl der Songs angeht, kann es auch sehr schön sein, wenn z. B. der Standesbeamte den jeweiligen Songtext auf irgendeine Weise in seine Trauungsansprache mit einbaut, etc... Hier durfte ich schon sehr kooperationsbereite und bemühte Menschen kennen lernen, die auf diese Weise Trauungen zu sehr individuellen und besonderen Ereignissen werden ließen. Deshalb, die zuständigen Personen einfach mal darauf ansprechen. ;)
Auch diese Frage hängt von dem jeweiligen Zelebranten/Pfarrer ab. Manche Pfarrer z. B. lassen nur 1 - 2 Songs in der Kirche zu, da sie ansonsten gerne haben, wenn die Gemeinde noch einige gemeinsame Kirchenlieder singt. Wieder andere sind sogar mit einer kompletten Übernahme der gesanglichen Gestaltung durch eine Sängerin einverstanden. Ähnlich verhält es sich auch mit Standesbeamten / freien Theologen.
Am besten überlegen Sie sich, wie es Ihnen selbst am liebsten wäre, und sprechen Ihren Pfarrer / Standesbeamten
dann gezielt darauf an.
Meine persönliche Empfehlung:
Pro Gottesdienst mehr als 3 Songs kann schnell überladen wirken und das besondere Feeling, das solche Solo-Songs vermitteln sollten, geht ein bisschen verloren... Bei standesamtlichen Trauungen, die generell kürzer ablaufen, als kirchliche, können u. U. auch 3 Songs schon zuviel sein.
Wegen der kürzeren Dauer bei standesamtlichen Trauungen empfehlen sich dort meist höchstens 2 Songs, da das Ganze ansonsten schnell ein wenig überladen wirkt und das
besondere Feeling etwas verloren geht...
Weniger ist eben manchmal mehr. Das "Wenige" wird aber dann meist umso mehr genossen und geschätzt... ;)